Torwarttraining unter Auflagen des SHFV und Partnervereins

Der Partnerverein gestattet die Aufnahme des Torwarttrainings unter folgenden Auflagen:

Vor dem Torwarttraining

  • Ein Torwarttraining darf nur in Kleingruppen (1 Torwarttrainer / 4 Torhüter) durchgeführt werden. Pro Platz sind lediglich 2 Gruppen (1 Gruppe pro Seite) zugelassen
  • Sowohl Trainer als auch Torhüter kommen fertig umgezogen zum Training und gehen direkt zu deren Trainingsgruppe
  • Jeder Torwarttrainer hat sein eigenes Trainingsmaterial und nur der Torwarttrainer baut das Trainingsmaterial auf und ab
  • Der Torwarttrainer plant den Trainingsinhalt so, dass mindestens ein Abstand von 2 Metern zwischen den Torhütern eingehalten wird und kein Körperkontakt entsteht
  • Jeder Torhüter nimmt sein eigenes Trinken mit und teilt dies auch nicht während des Trainings
  • Sowohl Trainer als auch Torhüter waschen sich/desinfizieren sich die Hände vor und nach dem Torwarttraining
  • Sowohl Trainer als auch Torhüter waschen ihre Torwarthandschuhe vor und nach dem Torwarttraining
  • Der Torwarttrainer erklärt die Verhaltensregeln vor jeder Trainingseinheit

Während des Torwarttrainings

  • Es ist nicht erlaubt die Torwarthandschuhe durch Spucke anzufeuchten.
  • Ein Abstand von 2 Metern ist stehts einzuhalten
  • Das Training muss kontaktfrei durchgeführt werden

Nach dem Torwarttraining

  • Alle Torhüter verlassen das Training direkt nach Trainingsbeendigung. Das Torwarttraining darf nur mit ausreichend Abstand (2 Meter) verlassen werden